Auf Grund gesetzlicher Vorschriften hat die Geschäftsführung eine interne Meldestelle gemäß oben angeführtem Gesetz eingerichtet. An diese können Sie sich wenden, um Fehlverhalten gem. des Gesetzes zu melden.
Bitte bedenken Sie, dass bei Meldungen, die nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen, unserem Unternehmen erhebliche Kosten entstehen können.
Jede/r Mitarbeiterin-Mitarbeiter kann sich gem. den gesetzlichen Bestimmungen an folgende Interne Meldestelle wenden. Auf der Website www.ankin.de finden Sie eine entsprechende Meldemaske.
Rechtsanwalt
ANKIN
ANKIN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Friedberger Anlage 27
60316 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 6483059-24
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